DANCE HOLIDAY
ADVENTURE
Allgemeine Reisebedingungen
Version 1.2 · Stand: 3. September 2026
für das Dance-Holiday-Adventure-Tanzreise-Paket und die Vermittlung separat gebuchter Pauschalreisen
Stand: 3. September 2026
| Anbieter DHA-Tanzreise-Paket | Dance Holiday Adventure GbR |
|---|---|
| Anschrift | Ruggestraße 10, 59302 Oelde |
| Vertretung | Hakan Sultanoglu und Blerim Kurti |
| USt-IdNr. | DE358484549 |
| Kontakt | info@dance-holiday-adventure.de Mobil: +49 179 5361536 Mobil: +49 176 63658032 |
| Pauschalreiseveranstalter | Jeweils der im individuellen Angebot bzw. in der Buchungsbestätigung benannte externe Reiseveranstalter (z. B. TUI, alltours); Rechnung und Pauschalreisevertrag unmittelbar mit diesem Anbieter. |
Inhaltsübersicht
Teil I – Grundlagen und Vertragsschluss
Teil II – Reisepreis, Zahlung und Absicherung
Teil III – Reiseleistungen und Programmgestaltung
Teil IV – Änderungen, Rücktritt und Übertragung
Teil V – Pflichten des Reisenden
Teil VI – Reisemängel und Rechte während der Reise
Teil VII – Community, Sicherheit und Ausschluss
Teil VIII – Foto, Video und Datenschutz
Teil IX – Kommunikation und Schlussbestimmungen
Teil I – Grundlagen und Vertragsschluss
Nach obenAllgemeine Bestimmungen für das Vertragsverhältnis
§ 1 Geltungsbereich und Reiseveranstalter
Diese Allgemeinen Reisebedingungen regeln den Vertrag zwischen der Dance Holiday Adventure GbR, Ruggestraße 10, 59302 Oelde, vertreten durch Hakan Sultanoglu und Blerim Kurti, und dem Kunden über das separat gebuchte Dance-Holiday-Adventure-Tanzreise-Paket sowie, soweit einschlägig, die Vermittlung einer daneben gebuchten Pauschalreise.
Die Pauschalreise, insbesondere Beförderung und Beherbergung, wird bei dem im individuellen Angebot und in der jeweiligen Vertragsbestätigung benannten externen Reiseveranstalter gebucht. Dieser externe Reiseveranstalter ist Vertragspartner und Reiseveranstalter der Pauschalreise und stellt hierfür eine eigene Rechnung. Für diesen Vertragsbestandteil gelten vorrangig die Vertrags- und Reisebedingungen des jeweiligen Pauschalreiseveranstalters.
Dance Holiday Adventure stellt für das Dance-Holiday-Adventure-Tanzreise-Paket eine hiervon getrennte Rechnung. Für diesen Vertragsbestandteil gelten diese Reise- und Teilnahmebedingungen, soweit einzelne Regelungen ihrer Art nach auf das Tanzreise-Paket anwendbar sind.
Individuelle Vereinbarungen, die Dance Holiday Adventure mit dem Kunden ausdrücklich getroffen hat, gehen diesen Bedingungen vor. Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
§ 2 Begriffe und Vertragsbestandteile
„Dance Holiday Adventure“ bezeichnet die Dance Holiday Adventure GbR als Anbieter des Dance-Holiday-Adventure-Tanzreise-Pakets und – soweit im konkreten Angebot vorgesehen – als Vermittler der separat gebuchten Pauschalreise.
„Kunde“ bzw. „Reisender“ ist jede Person, die das Dance-Holiday-Adventure-Tanzreise-Paket bucht und/oder aufgrund eines separat geschlossenen Pauschalreisevertrags zur Inanspruchnahme der dort vereinbarten Reiseleistungen berechtigt ist.
„Buchender“ ist die Person, die den Vertrag für sich und gegebenenfalls für weitere Reisende abschließt. Erklärungen für Mitreisende setzt eine entsprechende Vertretungsmacht voraus.
„Pauschalreiseveranstalter“ ist der im individuellen Angebot und in der Vertragsbestätigung benannte externe Reiseveranstalter, beispielsweise TUI oder alltours, mit dem der Kunde den gesonderten Pauschalreisevertrag schließt und von dem er die Rechnung über diesen Reisebestandteil erhält.
„Offizielles Reiseprogramm“ umfasst die von Dance Holiday Adventure als eigene Reiseleistungen ausgeschriebenen und bestätigten Programmpunkte.
„Dance-Holiday-Adventure-Tanzreise-Paket“ ist der separat mit Dance Holiday Adventure geschlossene und separat abgerechnete Vertrag über die in Angebot und Bestätigung bezeichneten Tanz-, Veranstaltungs-, Community- und gegebenenfalls Ausflugsleistungen.
„Workshopplan“ ist die zeitliche, räumliche und personelle Konkretisierung des Tanz- und Veranstaltungsprogramms in seiner Gesamtheit. Er begründet keinen Anspruch auf einen bestimmten Artist, einen einzelnen Workshop, einen bestimmten Ausflug, einen identischen Ablauf oder ein sonstiges einzelnes Veranstaltungsmerkmal.
„Artists“ sind insbesondere Tanzlehrer, DJs, Moderatoren und sonstige Mitwirkende des offiziellen Reiseprogramms.
„Fremdleistung“ ist eine Leistung eines rechtlich selbstständigen Dritten, die erkennbar nicht als eigene Leistung von Dance Holiday Adventure geschuldet wird. Der bloße Einsatz eines externen Leistungsträgers macht eine im DHA-Tanzreise-Paket enthaltene und von Dance Holiday Adventure geschuldete Leistung nicht zur Fremdleistung.
Vertragsbestandteile des DHA-Tanzreise-Pakets sind in ihrer jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung insbesondere das individuelle Angebot, die Auftragsbestätigung, diese Bedingungen, die Community-Regeln als Anlage 1 sowie ausdrücklich bestätigte Sondervereinbarungen. Für die separat gebuchte Pauschalreise gelten die Vertragsunterlagen und Bedingungen des jeweiligen Pauschalreiseveranstalters.
§ 3 Vorvertragliche Informationen und Vertragsschluss
Die Darstellung einer Reise auf der Webseite, in sozialen Medien, in Flyern oder sonstigen Werbemitteln stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar, sofern sie nicht ausdrücklich als solches bezeichnet ist.
Dance Holiday Adventure übermittelt dem Kunden vor der Buchung ein individuelles Angebot mit Angebotsnummer. Das Angebot weist die beiden Leistungs- und Abrechnungsteile – die Pauschalreise des externen Reiseveranstalters und das Dance-Holiday-Adventure-Tanzreise-Paket – getrennt aus.
Der Kunde gibt eine verbindliche Buchungserklärung ab, indem er auf der Webseite von Dance Holiday Adventure das als „Auftragsbestätigung“ bezeichnete Online-Formular vollständig ausfüllt, die zugehörige Angebotsnummer einträgt und das Formular innerhalb der Angebotsfrist absendet.
Der Vertrag über das Dance-Holiday-Adventure-Tanzreise-Paket kommt mit Zugang der unveränderten Auftragsbestätigung bei Dance Holiday Adventure zustande. Hinsichtlich der Pauschalreise gibt der Kunde mit dem Absenden die verbindliche Buchungserklärung für den im Angebot bezeichneten externen Reiseveranstalter ab; der Pauschalreisevertrag kommt nach Maßgabe des Buchungs- und Bestätigungsprozesses dieses Reiseveranstalters zustande.
Der Kunde erhält für die Pauschalreise die Vertrags- und Rechnungsunterlagen des jeweiligen Pauschalreiseveranstalters und für das Tanzreise-Paket gesonderte Vertrags- und Rechnungsunterlagen von Dance Holiday Adventure. Enthält die Auftragsbestätigung Änderungen, Ergänzungen oder Vorbehalte gegenüber dem Angebot, ist die jeweilige Vertragswirkung gesondert zu prüfen und zu bestätigen.
Der Kunde hat sämtliche Vertrags- und Buchungsbestätigungen unverzüglich auf Richtigkeit zu prüfen und erkennbare Abweichungen unverzüglich mitzuteilen.
§ 4 Buchung für mehrere Reisende
Der Buchende ist verpflichtet, alle von ihm vertretenen Mitreisenden vor Abgabe der Buchung über die Vertragsunterlagen, insbesondere diese Reisebedingungen und die Community-Regeln, zu informieren.
Der Buchende steht für die Vertragspflichten der Mitreisenden nur ein, wenn er eine entsprechende eigene Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Unberührt bleibt seine Haftung für eigene unrichtige oder unvollständige Angaben.
Vertragsbezogene Erklärungen können an den Buchenden mit Wirkung für die von ihm wirksam vertretenen Mitreisenden übermittelt werden. Höchstpersönliche Erklärungen und Einwilligungen, insbesondere Foto- und Videoeinwilligungen, sind von jeder betroffenen Person selbst abzugeben.
§ 5 Besondere Wünsche und individuelle Vereinbarungen
Besondere Wünsche, etwa zu Zimmerlage, Sitzplätzen, Ernährungsformen, Workshopniveau oder Gruppenzuordnung, werden nur Vertragsbestandteil, wenn Dance Holiday Adventure sie ausdrücklich bestätigt.
Die Weiterleitung eines unverbindlichen Kundenwunsches an einen Leistungsträger begründet noch keinen Anspruch auf Erfüllung. Dance Holiday Adventure wird erkennbare besondere Bedürfnisse im Rahmen des Zumutbaren berücksichtigen.
Mündliche Nebenabreden sollen aus Beweisgründen auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt werden.
Teil II – Reisepreis, Zahlung und Absicherung
Nach obenZahlungsablauf, Sicherungsschein und Preisänderungen
§ 6 Reisepreis und eingeschlossene Leistungen
Die Gesamtbuchung wird in zwei getrennt abgerechnete Bestandteile aufgeteilt. Es wird keine einheitliche Gesamtrechnung von Dance Holiday Adventure über beide Bestandteile gestellt.
1. Pauschalreise: Der Preis für die Pauschalreise, insbesondere für Beförderung, Beherbergung und die vom externen Reiseveranstalter geschuldeten weiteren Leistungen, ergibt sich aus dessen Vertragsunterlagen. Die Rechnung wird unmittelbar vom ausgewählten Pauschalreiseveranstalter, beispielsweise TUI oder alltours, an den Kunden gestellt.
2. Dance-Holiday-Adventure-Tanzreise-Paket: Der Preis für das separat gebuchte Tanzreise-Paket ergibt sich aus dem individuellen DHA-Angebot und der DHA-Rechnung. Er umfasst ausschließlich die dort bezeichneten Leistungen, insbesondere die bestätigten Workshops, Artists, Abendveranstaltungen, Community-Angebote und enthaltenen Ausflüge.
Leistungen, die ausdrücklich als zusätzlich zahlbar, optional oder als vermittelte Fremdleistung bezeichnet sind, sind nur dann Bestandteil des DHA-Tanzreise-Pakets, wenn dies ausdrücklich bestätigt wurde. Persönliche Ausgaben des Kunden sind nicht eingeschlossen.
Das individuelle Angebot und die Vertragsunterlagen weisen die beiden Preise und jeweiligen Vertragspartner transparent getrennt aus.
§ 7 Anzahlung, Restzahlung und Fälligkeit
Für die Pauschalreise gelten ausschließlich die Zahlungsbedingungen und Fälligkeiten des jeweiligen externen Pauschalreiseveranstalters. Zahlungen auf dessen Rechnung sind an die dort bezeichnete Zahlstelle zu leisten.
Für das Dance-Holiday-Adventure-Tanzreise-Paket wird nach Vertragsschluss eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Preises des Tanzreise-Pakets fällig, sofern die DHA-Rechnung keine für den Kunden günstigere Regelung enthält.
Die Restzahlung für das Dance-Holiday-Adventure-Tanzreise-Paket ist spätestens vier Wochen vor Reisebeginn fällig. Bei Buchungen innerhalb von vier Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Preis des Tanzreise-Pakets mit Zugang der DHA-Rechnung fällig.
Die beiden Rechnungen sind unabhängig voneinander an den jeweiligen Rechnungsaussteller zu zahlen. Eine Zahlung an Dance Holiday Adventure erfüllt eine Forderung des externen Pauschalreiseveranstalters nur, wenn Dance Holiday Adventure hierzu nachweislich als Zahlstelle bevollmächtigt ist.
§ 8 Zahlungsverzug und Nichtzahlung
Leistet der Reisende eine fällige Zahlung trotz Mahnung und angemessener Nachfrist nicht, kann Dance Holiday Adventure nach den gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten und eine Entschädigung nach § 20 verlangen.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleiben unberührt. Dem Reisenden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Dance Holiday Adventure darf Reiseunterlagen bis zur vollständigen Zahlung zurückhalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist und der Reisende nicht berechtigt Zahlungen zurückhält.
§ 9 Insolvenzsicherung und Sicherungsschein
Für die separat gebuchte Pauschalreise obliegen die gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzsicherung und die Ausstellung des Sicherungsscheins dem jeweiligen externen Pauschalreiseveranstalter. Der Kunde erhält die entsprechenden Angaben und Unterlagen von diesem Reiseveranstalter beziehungsweise über Dance Holiday Adventure, soweit Dance Holiday Adventure sie im Rahmen der Vermittlung weiterleitet.
Das Dance-Holiday-Adventure-Tanzreise-Paket wird separat abgerechnet. Für die Absicherung von Kundengeldern gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften. Soweit hierfür besondere Informationen oder Nachweise erforderlich sind, werden diese dem Kunden mit den Vertragsunterlagen zur Verfügung gestellt.
§ 10 Preisänderungen nach Vertragsschluss
Für Preisänderungen der separat gebuchten Pauschalreise gelten die gesetzlichen Vorschriften und die wirksam einbezogenen Vertragsbedingungen des jeweiligen externen Pauschalreiseveranstalters.
Der Preis des Dance-Holiday-Adventure-Tanzreise-Pakets richtet sich nach dem bestätigten individuellen Angebot und der DHA-Rechnung. Eine einseitige nachträgliche Erhöhung durch Dance Holiday Adventure erfolgt nur, soweit hierfür eine gesetzliche Grundlage oder eine wirksame individuelle Vereinbarung besteht.
Teil III – Reiseleistungen und Programmgestaltung
Nach obenUnterkunft, Beförderung, Tanzprogramm, Artists, Ausflüge und Fremdleistungen
§ 11 Maßgeblicher Leistungsumfang
Der Umfang der geschuldeten Reiseleistungen ergibt sich aus der bei Vertragsschluss maßgeblichen Reiseausschreibung, den vorvertraglichen Informationen, der Buchungsbestätigung und ausdrücklich bestätigten Sondervereinbarungen.
Angaben in nicht von Dance Holiday Adventure herausgegebenen Hotelprospekten, Portalen, sozialen Medien oder sonstigen Drittquellen werden nur Vertragsbestandteil, wenn Dance Holiday Adventure sie ausdrücklich bestätigt.
Die Einordnung, Beschreibung und Bewertung von Unterkünften, Beförderungsleistungen und sonstigen Einrichtungen richtet sich nach den in der Reiseausschreibung erläuterten Maßstäben. Landeskategorien können von deutschen Standards abweichen.
Unwesentliche Abweichungen, die den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen, bleiben im gesetzlich zulässigen Umfang vorbehalten.
§ 12 Dance-Holiday-Adventure-Paket
Das Dance-Holiday-Adventure-Paket umfasst die in der Reiseausschreibung und Buchungsbestätigung genannten Workshops, Abendveranstaltungen, Ausflüge, Community-Formate und weiteren Programmpunkte.
Die Anzahl, Dauer, Zielgruppe und Zugangsvoraussetzungen einzelner Programmpunkte ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung und dem aktuellen Workshopplan.
Ein Anspruch auf Teilnahme an jedem einzelnen Programmpunkt besteht nur, soweit dies ausdrücklich zugesagt wurde. Kapazitäts-, Sicherheits-, Alters-, Gesundheits- oder Qualifikationsvorgaben können die Teilnahme an einzelnen Programmpunkten begrenzen, sofern diese transparent, sachlich gerechtfertigt und zumutbar sind.
§ 13 Workshopplan und organisatorische Anpassungen
Der Workshopplan konkretisiert das offizielle Tanz- und Veranstaltungsprogramm in seiner Gesamtheit. Die darin enthaltenen Artists, einzelnen Workshops, Ausflüge, Zeiten, Räume, Reihenfolgen und sonstigen Veranstaltungsmerkmale werden nicht jeweils als selbstständig garantierte Leistung zugesagt. Der Workshopplan kann vor und während der Reise insbesondere aus personellen, wetterbedingten, sicherheitsbezogenen, behördlichen oder organisatorischen Gründen angepasst werden.
Maßgeblich bleibt der Gesamtcharakter des Workshopplans. Dance Holiday Adventure wird bei Änderungen den vereinbarten Umfang und Wert des Gesamtprogramms wahren und bei ausfallenden Ausflügen, soweit möglich und zumutbar, eine nach Art und Wert gleichwertige Alternative anbieten.
Ein Anspruch auf einen bestimmten Artist, einen bestimmten einzelnen Workshop oder Ausflug, einen identischen zeitlichen Ablauf, einen bestimmten Raum, eine bestimmte Reihenfolge, Gruppeneinteilung oder ein sonstiges einzelnes Veranstaltungsmerkmal besteht nicht.
Erhebliche Änderungen und die gesetzlichen Rechte des Reisenden richten sich nach § 15 und den gesetzlichen Vorschriften.
§ 14 Artists und Mitwirkende
Die in Reiseausschreibung, Angebot oder Workshopplan genannten Artists sind nicht persönlich als garantierte Reiseleistung geschuldet. Dance Holiday Adventure kann Artists austauschen, Unterrichtseinheiten neu zuordnen oder das Programm personell umgestalten, sofern der Gesamtcharakter und der vereinbarte Wert des Tanz- und Veranstaltungsprogramms gewahrt bleiben.
Ein Anspruch auf einen Artist mit identischer Bekanntheit, Qualifikation, Stilrichtung oder Programmbedeutung besteht nicht. Dance Holiday Adventure wird bei personellen Änderungen eine für das Gesamtprogramm geeignete Ersatz- oder Umgestaltungslösung vorsehen.
Kurzfristige Änderungen einzelner Unterrichtsinhalte, DJs, Moderationen oder Auftrittszeiten stellen für sich genommen keinen Reisemangel dar, wenn der Gesamtcharakter und der vereinbarte Wert des Programms erhalten bleiben.
Gesetzliche Rechte bei einer erheblichen Beeinträchtigung des Gesamtprogramms bleiben unberührt.
§ 15 Änderungen wesentlicher Vertragsbedingungen vor Reisebeginn
Ist Dance Holiday Adventure vor Reisebeginn gezwungen, eine wesentliche Eigenschaft der Reiseleistung erheblich zu ändern oder kann eine besondere Vorgabe des Reisenden nicht erfüllt werden, wird der Reisende unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und hervorgehoben informiert.
Die Mitteilung enthält die angebotene Änderung, ihre Gründe, etwaige Auswirkungen auf den Reisepreis, eine angemessene Erklärungsfrist und gegebenenfalls das Angebot einer Ersatzreise.
Der Reisende kann innerhalb der gesetzten Frist die Änderung annehmen oder ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurücktreten. Soweit gesetzlich zulässig und in der Mitteilung darauf hingewiesen, gilt das Angebot als angenommen, wenn der Reisende sich innerhalb der Frist nicht erklärt.
Ist die geänderte Reise von geringerer Qualität oder mit geringeren Kosten verbunden, wird der Reisepreis angemessen herabgesetzt.
§ 16 Beförderung, Flugzeiten und Reiseunterlagen
Vorläufige Flug-, Transfer- oder Beförderungszeiten können sich ändern. Maßgeblich sind die in den rechtzeitig vor Reisebeginn übermittelten Reiseunterlagen genannten Zeiten, soweit keine späteren wirksamen Änderungen mitgeteilt werden.
Der Reisende ist verpflichtet, sich rechtzeitig vor Abreise über aktuelle Abflug-, Abfahrts- und Check-in-Zeiten zu informieren und die Hinweise der Beförderungsunternehmen zu beachten.
Änderungen der Fluggesellschaft, des Fluggeräts, der Streckenführung, Zwischenlandungen, Transferzeiten oder Abflugzeiten sind zulässig, soweit sie aufgrund betrieblicher, sicherheitsbedingter, behördlicher oder organisatorischer Umstände notwendig, für den Reisenden zumutbar und rechtlich zulässig sind.
Dance Holiday Adventure informiert über bekannt gewordene erhebliche Änderungen. Ansprüche nach Fluggastrechte- oder sonstigen Fahrgastrechteverordnungen bleiben unberührt.
§ 17 Ausflüge und wetterabhängige Programmpunkte
Ein bestimmter einzelner Ausflug oder sonstiger Programmpunkt ist nicht garantiert. Ausflüge und weitere wetter-, sicherheits- oder behördenabhängige Programmpunkte können verschoben, angepasst, verkürzt oder abgesagt werden, wenn ihre Durchführung nicht möglich, nicht verantwortbar oder aus organisatorischen Gründen wesentlich erschwert ist.
Dance Holiday Adventure wird, soweit zumutbar und möglich, den Programmpunkt innerhalb derselben Reise nachholen oder eine nach Art und Wert angemessene Ersatzleistung anbieten.
Kann eine vereinbarte Leistung nicht erbracht und nicht angemessen ersetzt werden, richten sich Minderung, Erstattung, Kündigung und Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften.
Ein pauschaler Ausschluss von Erstattungs- oder Minderungsansprüchen bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen ist nicht vereinbart.
§ 18 Fremdleistungen, optionale Angebote und Privatstunden
Ausflüge und Aktivitäten, die nach individuellem DHA-Angebot oder DHA-Vertragsbestätigung im Preis des Dance-Holiday-Adventure-Tanzreise-Pakets enthalten sind, sind Bestandteil des von Dance Holiday Adventure geschuldeten Tanzreise-Pakets. Dies gilt auch dann, wenn die Durchführung – beispielsweise bei Parasailing, Jetski, einer Safari oder einem sonstigen Ausflug – durch einen rechtlich selbstständigen örtlichen Leistungsträger erfolgt.
Als Fremdleistungen gelten ausschließlich zusätzliche oder optionale Angebote außerhalb des bestätigten DHA-Tanzreise-Pakets, bei denen Dance Holiday Adventure erkennbar nur als Vermittler auftritt und bei denen der Vertrag unmittelbar zwischen dem Kunden und dem vor Vertragsschluss benannten Drittanbieter zustande kommt. Hierzu können insbesondere separat gebuchte Privatstunden, Wellness-, Sport- oder Freizeitangebote gehören.
Bei einer wirksam vermittelten Fremdleistung gelten die Vertrags-, Sicherheits- und Haftungsbedingungen des Drittanbieters. Dance Holiday Adventure haftet nicht für deren Durchführung, soweit die Leistung weder als eigene Leistung angeboten wurde noch nach Außendarstellung, Preisgestaltung, Buchungsablauf oder Zahlungsfluss der zurechenbare Eindruck einer eigenen Reiseleistung entstanden ist.
Die Verantwortung von Dance Holiday Adventure für die im DHA-Tanzreise-Paket enthaltenen Leistungen sowie gesetzliche Vermittlungs-, Informations-, Auswahl- und Haftungspflichten bleiben unberührt. Ein von einem Leistungsträger verlangter Haftungsverzicht des Kunden ändert die gesetzlichen Pflichten von Dance Holiday Adventure nicht automatisch.
Teil IV – Änderungen, Rücktritt und Übertragung
Nach obenRechte vor Reisebeginn und bei Nichtantritt
§ 19 Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn
Die Pauschalreise und das Dance-Holiday-Adventure-Tanzreise-Paket sind getrennte Vertragsbestandteile mit unterschiedlichen Vertragspartnern. Ein Rücktritt oder eine Stornierung eines Bestandteils führt nicht automatisch zur Stornierung des anderen Bestandteils.
Für den Rücktritt von der Pauschalreise gelten die gesetzlichen Regelungen und die wirksam einbezogenen Storno- und Reisebedingungen des jeweiligen externen Pauschalreiseveranstalters. Die Rücktrittserklärung ist an die hierfür in dessen Vertragsunterlagen benannte Stelle zu richten; soweit Dance Holiday Adventure als Reisevermittler zur Entgegennahme berechtigt ist, kann die Erklärung auch dort abgegeben werden.
Für den Rücktritt vom Dance-Holiday-Adventure-Tanzreise-Paket gilt die gesonderte Stornoregel in § 20. Der Rücktritt ist gegenüber Dance Holiday Adventure zu erklären; aus Beweisgründen wird Textform empfohlen. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung.
§ 20 Entschädigungspauschalen bei Rücktritt
Für das separat bei Dance Holiday Adventure gebuchte Tanzreise-Paket gilt folgende Stornoregel, jeweils gerechnet ab dem Tag des Vertragsschlusses über das DHA-Tanzreise-Paket:
1. Geht die Rücktrittserklärung innerhalb der ersten 30 Kalendertage nach Vertragsschluss bei Dance Holiday Adventure ein, werden bereits geleistete Zahlungen auf das DHA-Tanzreise-Paket zu 100 % zurückerstattet; es fallen hierfür keine Stornokosten an.
2. Geht die Rücktrittserklärung ab dem 31. Kalendertag nach Vertragsschluss ein, beträgt die vorgesehene Stornoentschädigung 100 % des Preises des DHA-Tanzreise-Pakets; grundsätzlich erfolgt keine Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen auf dieses Paket.
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Dance Holiday Adventure kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Zwingende gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs-, Minderungs- oder Erstattungsrechte bleiben unberührt.
Die Stornobedingungen des externen Pauschalreiseveranstalters bleiben hiervon vollständig unberührt und können von dieser Regelung abweichen.
§ 21 Rücktritt ohne Entschädigung bei außergewöhnlichen Umständen
Dance Holiday Adventure kann keine Rücktrittsentschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.
Die Beurteilung richtet sich nach den konkreten Umständen zum Zeitpunkt des Rücktritts und den gesetzlichen Maßstäben. Reisewarnungen, behördliche Maßnahmen, Naturereignisse oder erhebliche Sicherheitslagen können Indizien sein, führen aber nicht ohne Einzelfallprüfung automatisch zu einem bestimmten Ergebnis.
Besteht ein Anspruch auf Rückerstattung, erfolgt diese unverzüglich, spätestens innerhalb der gesetzlichen Frist.
§ 22 Umbuchungen
Ein vertraglicher Anspruch auf Umbuchung, insbesondere hinsichtlich Reisetermin, Abflughafen, Unterkunft, Zimmerkategorie oder Teilnehmer, besteht nicht, soweit kein gesetzliches Recht zur Vertragsübertragung vorliegt.
Dance Holiday Adventure prüft Umbuchungswünsche nach Verfügbarkeit und unter Berücksichtigung der Bedingungen der betroffenen Leistungsträger.
Der Reisende trägt die durch die Umbuchung tatsächlich entstehenden und nachgewiesenen Mehrkosten. Zusätzlich kann ein angemessener, tatsächlich entstandener Bearbeitungsaufwand berechnet werden. Auf Verlangen wird die Höhe nachvollziehbar erläutert.
Ist eine gewünschte Umbuchung nicht möglich, bleibt es beim ursprünglichen Vertrag; dem Reisenden steht weiterhin das gesetzliche Rücktrittsrecht zu.
§ 23 Vertragsübertragung auf einen Ersatzreisenden
Der Reisende kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass ein Dritter an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Eine Erklärung, die spätestens sieben Tage vor Reisebeginn zugeht, ist in jedem Fall rechtzeitig.
Dance Holiday Adventure kann dem Eintritt widersprechen, wenn die Ersatzperson die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt oder gesetzliche Vorschriften beziehungsweise Anordnungen einer Teilnahme entgegenstehen.
Der ursprüngliche Reisende und die Ersatzperson haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt tatsächlich entstehenden angemessenen Mehrkosten.
Dance Holiday Adventure weist die Mehrkosten auf Verlangen nach. Reine Bearbeitungspauschalen ohne tatsächliche Kostenbasis werden nicht erhoben.
§ 24 Nichtantritt, verspätete Anreise und Reiseabbruch
Erscheint der Reisende nicht rechtzeitig am vereinbarten Abreise- oder Treffpunkt oder kann er die Reise aus Gründen, die seiner Risikosphäre zuzurechnen sind, nicht antreten, wird dies grundsätzlich als Rücktritt zum Reisebeginn behandelt.
Bei verspäteter Anreise ist der Reisende verpflichtet, Dance Holiday Adventure unverzüglich zu informieren. Zusätzliche Kosten einer selbst organisierten Nachreise trägt der Reisende, soweit Dance Holiday Adventure die Verspätung nicht zu vertreten hat.
Bricht der Reisende die Reise aus Gründen ab, die Dance Holiday Adventure nicht zu vertreten hat, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung nicht genutzter Leistungen. Dance Holiday Adventure wird sich auf Wunsch um Erstattung tatsächlich ersparter Aufwendungen oder von Leistungsträgern gewährter Rückvergütungen bemühen und diese abzüglich angemessenen Aufwands weitergeben.
Gesetzliche Rechte bei Reisemängeln, insbesondere Minderung, Schadensersatz oder Kündigung, bleiben unberührt.
§ 25 Rücktritt durch Dance Holiday Adventure wegen Mindestteilnehmerzahl
Eine einheitliche Mindestteilnehmerzahl für alle Reisen besteht nicht. Soweit für eine konkrete Reise eine Mindestteilnehmerzahl gilt, werden deren Höhe und die maßgebliche Rücktrittsfrist im individuellen Angebot, in der Reiseausschreibung und in der Vertragsbestätigung angegeben.
Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann Dance Holiday Adventure nur innerhalb der vertraglich bestimmten und gesetzlich zulässigen Frist zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss dem Reisenden spätestens zugehen:
20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,
7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen,
48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen.
Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, zurückerstattet. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 26 Rücktritt durch Dance Holiday Adventure wegen außergewöhnlicher Umstände
Dance Holiday Adventure kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn es aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Vertragserfüllung gehindert ist und den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes erklärt.
In diesem Fall verliert Dance Holiday Adventure den Anspruch auf den Reisepreis und erstattet geleistete Zahlungen unverzüglich, spätestens innerhalb der gesetzlichen Frist.
Ein Anspruch auf zusätzlichen Schadensersatz besteht nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
Teil V – Pflichten des Reisenden
Nach obenMitwirkung, Dokumente, Gesundheit und Eigenverantwortung
§ 27 Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen
Dance Holiday Adventure informiert vor Vertragsschluss über die allgemeinen Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslands einschließlich ungefährer Fristen für die Erlangung von Visa sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, soweit gesetzlich vorgesehen.
Der Reisende ist selbst dafür verantwortlich, dass er und die von ihm angemeldeten Personen alle für die Reise erforderlichen Dokumente besitzen, behördliche Vorgaben erfüllen und Einreise-, Aufenthalts-, Transit- und Ausreisebestimmungen beachten.
Nachteile und Mehrkosten, die aus fehlenden, ungültigen oder unvollständigen persönlichen Reisedokumenten entstehen, trägt der Reisende, soweit Dance Holiday Adventure seine Informationspflichten ordnungsgemäß erfüllt und die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
Besonderheiten aufgrund der Staatsangehörigkeit, Mehrstaatigkeit, früherer Aufenthalte, individueller Gesundheitslage oder persönlicher Umstände sind vom Reisenden rechtzeitig bei den zuständigen Behörden zu klären.
§ 28 Gesundheitliche Eignung und besondere Bedürfnisse
Der Reisende ist dafür verantwortlich, seine gesundheitliche Eignung für Reise, Workshops, Tanzveranstaltungen, Ausflüge, Sport- und Freizeitaktivitäten realistisch einzuschätzen.
Bestehende Erkrankungen, Allergien, Einschränkungen oder besondere Betreuungsbedürfnisse, die für die sichere oder vertragsgemäße Durchführung erheblich sein können, sind Dance Holiday Adventure rechtzeitig vor Vertragsschluss oder unverzüglich nach ihrem Bekanntwerden mitzuteilen.
Dance Holiday Adventure erteilt auf Anfrage genaue Informationen zur allgemeinen Eignung der Reise für Personen mit eingeschränkter Mobilität unter Berücksichtigung der mitgeteilten Bedürfnisse. Eine individuelle medizinische Beratung wird nicht geschuldet.
Soweit eine Teilnahme an einzelnen Leistungen aus objektiven Sicherheits-, Gesundheits- oder Eignungsgründen nicht möglich ist, kann sie beschränkt werden. Gesetzliche Rechte wegen fehlender vereinbarter Eignung bleiben unberührt.
§ 29 Mitwirkung, Erreichbarkeit und Reiseunterlagen
Der Reisende hat die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Angaben vollständig und richtig zu machen, Änderungen seiner Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen und für vertragsrelevante Nachrichten erreichbar zu sein.
Reiseunterlagen sind unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Fehlende oder fehlerhafte Unterlagen sind unverzüglich anzuzeigen.
Der Reisende hat sich rechtzeitig an Treffpunkten, Check-in-Schaltern, Transfers und Programmpunkten einzufinden und angemessene Zeitreserven einzuplanen.
Den rechtmäßigen und zumutbaren Sicherheits-, Organisations- und Verhaltensanweisungen der Reiseleitung, Artists, Guides, Beförderungsunternehmen, Hotels und sonstigen verantwortlichen Stellen ist Folge zu leisten.
§ 30 Eigenverantwortliche Wege und private Aktivitäten
Die An- und Abreise zu einzelnen Programmpunkten erfolgt in Eigenverantwortung, sofern Dance Holiday Adventure keinen gemeinsamen Transfer als Reiseleistung organisiert hat.
Aktivitäten, Ausflüge, Privatunterricht, Verabredungen oder sonstige Unternehmungen, die Reisende außerhalb des offiziellen Reiseprogramms selbst organisieren oder unmittelbar bei Dritten buchen, sind nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrags.
Reisende haben lokale Gesetze, Sicherheitsregeln, Verkehrsbedingungen und Hinweise der Behörden zu beachten. Risiken privater Aktivitäten sind eigenverantwortlich abzuwägen.
Dance Holiday Adventure haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Verantwortlichkeit, insbesondere wenn eigene Pflichtverletzungen zu einem Schaden beigetragen haben.
§ 31 Persönliche Gegenstände und Wertsachen
Reisende sind für die Beaufsichtigung und sichere Verwahrung ihrer persönlichen Gegenstände, Reiseunterlagen, Zahlungsmittel, elektronischen Geräte und Wertsachen verantwortlich.
Vorhandene Hotel- oder Zimmersafes sollen genutzt und Wertgegenstände nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Verlust, Diebstahl oder Beschädigung sind unverzüglich dem zuständigen Leistungsträger und, soweit erforderlich, den örtlichen Behörden sowie Dance Holiday Adventure zu melden.
Eine Haftung von Dance Holiday Adventure besteht nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und setzt eine zurechenbare Pflichtverletzung voraus.
§ 32 Versicherungen
Dance Holiday Adventure empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, Reiseabbruchversicherung und Auslandskrankenversicherung einschließlich eines ausreichenden Rücktransport- und Aktivitätenschutzes.
Versicherungsschutz ist nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrags, sofern er nicht ausdrücklich als eigene Reiseleistung bestätigt wurde.
Der Reisende ist für die Prüfung von Deckungsumfang, Ausschlüssen, Selbstbehalten, Meldefristen und Nachweispflichten selbst verantwortlich.
Teil VI – Reisemängel und Rechte während der Reise
Nach obenMängelanzeige, Abhilfe, Kündigung, Minderung und Schadensersatz
§ 33 Pflicht zur unverzüglichen Mängelanzeige
Der Reisende hat einen Reisemangel unverzüglich per E-Mail an beschwerde@dance-holiday-adventure.de anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen, soweit dies zumutbar ist. Ist zur sofortigen Abhilfe oder Gefahrenabwehr ein unmittelbares Handeln vor Ort erforderlich, ist zusätzlich das anwesende Organisationsteam zu informieren.
Mängel der Unterkunft sind zusätzlich unverzüglich der Rezeption oder dem Hotelmanagement mitzuteilen. Mängel des Tanz- und Veranstaltungsprogramms sowie sicherheitsrelevante Vorfälle sind zusätzlich dem vor Ort anwesenden Organisationsteam mitzuteilen, damit eine zeitnahe Prüfung und Abhilfe möglich ist.
Die zentrale Adresse für Mängelanzeigen, Beschwerden und deren Dokumentation ist beschwerde@dance-holiday-adventure.de. Die allgemeine telefonische Erreichbarkeit erfolgt unter +49 179 5361536 und +49 176 63658032; ergänzende Erreichbarkeiten für die konkrete Reise können in den Reiseunterlagen mitgeteilt werden.
Soweit Dance Holiday Adventure infolge einer schuldhaft unterlassenen Anzeige keine Abhilfe schaffen konnte, können Minderungs- und Schadensersatzansprüche nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen sein.
Die Entgegennahme einer Mängelanzeige durch einen Reisevermittler wirkt im gesetzlichen Umfang gegenüber Dance Holiday Adventure.
§ 34 Abhilfe und Selbstabhilfe
Verlangt der Reisende Abhilfe, wird Dance Holiday Adventure den Reisemangel innerhalb angemessener Frist beseitigen, sofern dies nicht unmöglich oder unter Berücksichtigung von Ausmaß des Mangels und Wert der betroffenen Leistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.
Leistet Dance Holiday Adventure nicht innerhalb einer vom Reisenden gesetzten angemessenen Frist Abhilfe, kann der Reisende nach den gesetzlichen Voraussetzungen selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen.
Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn Dance Holiday Adventure die Abhilfe verweigert oder sofortige Abhilfe notwendig ist.
Der Reisende ist gehalten, Schäden möglichst gering zu halten, soweit ihm dies zumutbar ist.
§ 35 Ersatzleistungen und notwendige Beherbergung
Kann ein erheblicher Teil der Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht werden, bietet Dance Holiday Adventure angemessene Ersatzleistungen an, soweit dies möglich ist.
Sind Ersatzleistungen von geringerer Qualität, wird der Reisepreis angemessen herabgesetzt. Der Reisende kann Ersatzleistungen nur ablehnen, wenn sie nicht mit den vereinbarten Leistungen vergleichbar sind oder die angebotene Preisminderung unangemessen ist.
Ist eine vertraglich umfasste Rückbeförderung wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände nicht möglich, trägt Dance Holiday Adventure die Kosten einer notwendigen Beherbergung im gesetzlich vorgesehenen Umfang. Gesetzliche Ausnahmen für besonders schutzbedürftige Reisende bleiben unberührt.
§ 36 Kündigung wegen erheblicher Beeinträchtigung
Wird die Pauschalreise durch einen Reisemangel erheblich beeinträchtigt, kann der Reisende den Vertrag nach den gesetzlichen Voraussetzungen kündigen.
Die Kündigung setzt grundsätzlich voraus, dass eine angemessene Frist zur Abhilfe erfolglos verstrichen ist, sofern eine Fristsetzung nicht entbehrlich ist.
Bei wirksamer Kündigung entfällt der Anspruch auf den Reisepreis für nicht mehr zu erbringende Leistungen. Soweit die Beförderung Bestandteil des Vertrags ist, trifft Dance Holiday Adventure die gesetzlichen Pflichten zur Rückbeförderung und Kostentragung.
§ 37 Minderung, Schadensersatz und nutzlos aufgewendete Urlaubszeit
Für die Dauer eines Reisemangels mindert sich der Reisepreis nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Die Minderung richtet sich nach dem Verhältnis des Werts der mangelfreien Reise zum tatsächlichen Wert der mangelhaften Reise.
Der Reisende kann unbeschadet einer Minderung oder Kündigung Schadensersatz verlangen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und kein gesetzlicher Ausschlussgrund vorliegt.
Wird die Pauschalreise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt, kann ein Anspruch auf angemessene Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit bestehen.
Leistungen und Entschädigungen, die der Reisende wegen desselben Ereignisses nach Fluggastrechte-, Bahn-, Bus-, Schiffs- oder sonstigen Fahrgastrechteregelungen erhält, werden im gesetzlichen Umfang angerechnet.
§ 38 Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung von Dance Holiday Adventure für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, wird – soweit gesetzlich zulässig – auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf ihnen beruhende gesetzliche Vorschriften mit besonderen Haftungsvoraussetzungen oder Haftungsgrenzen, kann sich Dance Holiday Adventure im gesetzlich zulässigen Umfang hierauf berufen.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden bleibt unbeschränkt.
Zwingende gesetzliche Rechte des Reisenden, insbesondere nach dem Pauschalreiserecht, Produkthaftungsrecht und Datenschutzrecht, bleiben unberührt.
§ 39 Beistandspflicht
Befindet sich ein Reisender während der Reise in Schwierigkeiten, gewährt Dance Holiday Adventure unverzüglich in angemessener Weise Beistand, insbesondere durch geeignete Informationen über Gesundheitsdienste, Behörden oder konsularische Unterstützung, Hilfe bei der Herstellung von Fernkommunikation und Unterstützung bei der Suche nach anderen Reisemöglichkeiten.
Hat der Reisende die den Beistand erfordernden Umstände schuldhaft selbst herbeigeführt, kann Dance Holiday Adventure Ersatz der tatsächlich entstandenen angemessenen Aufwendungen verlangen.
§ 40 Verjährung und Anspruchsanmeldung
Die gesetzlichen Ansprüche des Reisenden wegen Reisemängeln verjähren in zwei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.
Ansprüche können gegenüber Dance Holiday Adventure unter folgender Anschrift geltend gemacht werden: Dance Holiday Adventure GbR, Ruggestraße 10, 59302 Oelde; E-Mail: beschwerde@dance-holiday-adventure.de.
Die Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird aus Beweisgründen empfohlen. Gesetzliche Hemmungs-, Neubeginn- und Sonderverjährungsregeln bleiben unberührt.
Teil VII – Community, Sicherheit und Ausschluss
Nach obenVerhaltensstandard für ein respektvolles und sicheres Reiseerlebnis
§ 41 Verbindlichkeit der Community-Regeln
Die als Anlage 1 beigefügten Community-Regeln sind Bestandteil des Reisevertrags. Sie gelten für Workshops, Partys, Ausflüge, Transfers, Community-Aktivitäten und sonstige von Dance Holiday Adventure organisierte Programmpunkte.
Alle Reisenden verpflichten sich zu respektvollem, wertschätzendem und rücksichtsvollem Verhalten gegenüber anderen Reisenden, Artists, Teammitgliedern, Hotelmitarbeitern, Leistungsträgern und sonstigen Personen.
Persönliche Grenzen sind zu respektieren. Ein Nein beim Tanzen, bei körperlichem Kontakt, bei Fotos, bei Gesprächen oder bei sonstigen sozialen Kontakten ist ohne Diskussion zu akzeptieren.
§ 42 Belästigung, Diskriminierung, Gewalt und strafbares Verhalten
Belästigungen, sexuelle Belästigung oder Übergriffe, Diskriminierungen, Gewalt, Bedrohungen, Nachstellungen, Einschüchterungen und sonstiges grob respektloses oder strafbares Verhalten werden nicht toleriert.
Dies gilt unabhängig davon, ob das Verhalten körperlich, verbal, digital oder durch Gesten erfolgt und unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung oder sonstigen persönlichen Merkmalen.
Das vor Ort anwesende Organisationsteam ist Vertrauens- und Anlaufstelle für betroffene und beobachtende Personen. Vorfälle sollen möglichst zeitnah dem Organisationsteam gemeldet und zusätzlich über den zentralen Meldekanal beschwerde@dance-holiday-adventure.de dokumentiert werden. Hinweise werden vertraulich und unter Wahrung der Rechte aller Beteiligten behandelt, soweit dies möglich ist.
§ 43 Alkohol, Drogen und sicherheitsgefährdendes Verhalten
Alkoholkonsum ist im üblichen und verantwortungsvollen Rahmen zulässig, solange andere Personen, der Ablauf der Reise oder die Sicherheit nicht beeinträchtigt werden.
Übermäßiger Alkoholkonsum, aggressives Verhalten, wiederholte Störungen von Workshops oder Veranstaltungen sowie die Gefährdung der eigenen Person oder Dritter können Maßnahmen nach § 45 auslösen.
Besitz, Konsum oder Weitergabe illegaler Drogen sowie sonstige strafbare Handlungen können einen sofortigen Ausschluss rechtfertigen. Medizinisch verordnete Mittel bleiben unberührt; deren sichere Verwendung liegt in der Verantwortung des Reisenden.
§ 44 Hausrecht und Anweisungen
Dance Holiday Adventure übt im Rahmen der von ihm organisierten Workshops, Partys, Ausflüge und sonstigen Veranstaltungen das Veranstaltungs- und Hausrecht aus, soweit nicht das Hausrecht des Hotels oder eines anderen Veranstaltungsorts vorrangig ist.
Rechtmäßige und zumutbare Sicherheits-, Organisations- und Verhaltensanweisungen der Geschäftsführung, Reiseleitung, beauftragter Teammitglieder, Artists sowie des Hotel- oder Sicherheitspersonals sind zu befolgen.
Das Hausrecht und die Beförderungsbedingungen von Hotels, Fluggesellschaften, Ausflugsanbietern und sonstigen Leistungsträgern bleiben unberührt.
§ 45 Maßnahmen bei Regelverstößen
Bei Verstößen gegen diese Reisebedingungen, die Community-Regeln oder berechtigte Anweisungen kann Dance Holiday Adventure abhängig von Art, Schwere, Auswirkungen und Häufigkeit geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen treffen.
In Betracht kommen insbesondere ein klärendes Gespräch, eine konkrete Verhaltensaufforderung, eine mündliche oder schriftliche Verwarnung, Schutz- und Trennungsmaßnahmen, der Ausschluss von einzelnen Workshops, Ausflügen, Partys oder anderen Programmpunkten sowie als letztes Mittel der Ausschluss von der weiteren Teilnahme am Reiseprogramm.
Bei wiederholten Verstößen kann ein Ausschluss erfolgen, wenn der Reisende trotz vorheriger Aufforderung sein Verhalten nicht ändert. Eine schriftliche Verwarnung ist anzustreben, soweit die Situation dies zulässt.
Bei besonders schweren Verstößen, insbesondere Gewalt, sexuellen Übergriffen, massiven Bedrohungen, schwerer Diskriminierung, Straftaten oder konkreter Gefährdung anderer, kann ein sofortiger Ausschluss ohne vorherige Abmahnung erfolgen.
Die endgültige Entscheidung trifft die Geschäftsführung. Ist sofortiges Handeln zum Schutz anderer erforderlich, dürfen beauftragte Teammitglieder vorläufige Maßnahmen treffen.
§ 46 Folgen eines vom Reisenden verursachten Ausschlusses
Wird ein Reisender aufgrund eines von ihm zu vertretenden erheblichen oder wiederholten Regelverstoßes rechtmäßig von einzelnen Programmpunkten ausgeschlossen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung der dadurch nicht genutzten Leistungen.
Bei einem vollständigen Ausschluss trägt der Reisende die daraus entstehenden zusätzlichen Kosten, insbesondere für vorzeitige Rückreise, zusätzliche Unterkunft, Transfers oder Umbuchungen, soweit der Ausschluss rechtmäßig, verhältnismäßig und von ihm zu vertreten ist.
Dance Holiday Adventure rechnet ersparte Aufwendungen und tatsächlich erhaltene Erstattungen von Leistungsträgern an. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Soweit möglich, wird die Entscheidung dokumentiert und dem Reisenden in Textform mitgeteilt. Schutzinteressen betroffener Personen und datenschutzrechtliche Vorgaben sind zu beachten.
§ 47 Minderjährige Reisende
Minderjährige dürfen nur in Begleitung mindestens eines Erziehungsberechtigten oder einer von den Erziehungsberechtigten wirksam bevollmächtigten volljährigen Aufsichtsperson teilnehmen, sofern die konkrete Reiseausschreibung keine strengere Vorgabe enthält.
Die Aufsichtspflicht verbleibt während der gesamten Reise bei der begleitenden verantwortlichen Person. Dance Holiday Adventure übernimmt keine allgemeine Aufsichtspflicht, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Für einzelne Leistungen können gesetzliche Altersgrenzen oder Vorgaben von Beförderungsunternehmen, Hotels, Veranstaltungsorten oder Ausflugsanbietern gelten. Eine Teilnahme kann trotz Reisebuchung ausgeschlossen sein, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt werden.
Erforderliche Vollmachten, Einverständniserklärungen und Kontaktdaten sind rechtzeitig vor Reisebeginn vorzulegen.
Teil VIII – Foto, Video und Datenschutz
Nach obenPersönlichkeitsrechte, Einwilligung und Datenverarbeitung
§ 48 Foto- und Videoaufnahmen durch Reisende
Reisende, die während der Reise Fotos, Videos oder Tonaufnahmen erstellen, müssen Persönlichkeitsrechte, Privatsphäre und berechtigte Interessen anderer Personen respektieren.
Erkennbare Einzelaufnahmen, Nahaufnahmen und Aufnahmen in sensiblen oder nicht öffentlichen Situationen dürfen grundsätzlich nur mit Einverständnis der betroffenen Person angefertigt und veröffentlicht werden.
Ein Widerspruch gegen eine Aufnahme oder Veröffentlichung ist zu respektieren. Aufnahmen aus Workshops dürfen nicht so erstellt oder verbreitet werden, dass Unterrichtskonzepte, Musikrechte oder berechtigte Interessen von Artists und Veranstaltern verletzt werden.
Dance Holiday Adventure kann bei Verstößen im Rahmen seines Hausrechts Maßnahmen nach § 45 treffen. Eigene Ansprüche der betroffenen Person bleiben unberührt.
§ 49 Aufnahmen durch Dance Holiday Adventure
Im Rahmen der Reise können durch Dance Holiday Adventure oder beauftragte Personen Foto-, Video- und Tonaufnahmen zu Dokumentations-, Informations- oder Werbezwecken angefertigt werden.
Für die werbliche Nutzung erkennbarer Einzelaufnahmen wird im Online-Auftragsbestätigungsformular eine gesonderte, ausdrücklich zu bestätigende Einwilligung eingeholt und dokumentiert.
Umfang, Zwecke, vorgesehene Medien, Widerrufsmöglichkeiten und die weitere Nutzung bereits veröffentlichter Aufnahmen richten sich nach der gesonderten Einwilligungserklärung. Die Einwilligung ist nicht Bestandteil dieser Reisebedingungen.
Eine erteilte Einwilligung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt.
Berechtigte Einwände gegen konkrete veröffentlichte Aufnahmen werden geprüft. Soweit rechtlich und technisch möglich, wird die Aufnahme entfernt, gesperrt oder nicht weiterverwendet.
§ 50 Datenschutz
Dance Holiday Adventure verarbeitet personenbezogene Daten zur Vertragsanbahnung, Buchung, Durchführung und Abwicklung der Reise sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten nach den geltenden Datenschutzvorschriften.
Weitere Informationen zu Verantwortlichem, Verarbeitungszwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer, Drittlandübermittlungen und Betroffenenrechten enthält die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung unter https://dance-holiday-adventure.de/datenschutzerklaerung/.
Soweit eine Datenverarbeitung eine Einwilligung erfordert, wird diese gesondert eingeholt. Einwilligungen können im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Gesundheitsdaten und Angaben zu besonderen Bedürfnissen werden nur verarbeitet, soweit dies für die sichere und vertragsgemäße Durchführung erforderlich und rechtlich zulässig ist.
Teil IX – Kommunikation und Schlussbestimmungen
Nach obenKontaktwege, Verbraucherstreitbeilegung, Recht und Gerichtsstand
§ 51 Kommunikation und Zustellungen
Vertragsrelevante Mitteilungen können auf einem dauerhaften Datenträger, insbesondere per E-Mail, übermittelt werden. Der Reisende hat seine Kontaktdaten aktuell zu halten und den Eingang wichtiger Nachrichten regelmäßig zu prüfen.
Rücktritts-, Übertragungs-, Mängel- und sonstige rechtserhebliche Erklärungen sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen. Gesetzlich strengere oder erleichterte Formanforderungen bleiben unberührt.
Postanschrift: Dance Holiday Adventure GbR, Ruggestr. 10, 59302 Oelde. Allgemeine Kontaktadresse: info@dance-holiday-adventure.de. Mobil: +49 179 5361536 und +49 176 63658032. Mängelanzeigen und Beschwerden: beschwerde@dance-holiday-adventure.de. Ergänzende Erreichbarkeiten für die konkrete Reise können in den Reiseunterlagen mitgeteilt werden.
§ 52 Anwendbares Recht
Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung.
Hat der Reisende als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, bleiben zwingende Schutzvorschriften dieses Staates unberührt, soweit sie nach den anwendbaren kollisionsrechtlichen Regeln Vorrang haben.
§ 53 Gerichtsstand
Für Klagen des Reisenden gegen Dance Holiday Adventure und für Klagen von Dance Holiday Adventure gegen den Reisenden gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Ist der Reisende Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von Dance Holiday Adventure als Gerichtsstand vereinbart werden.
Für Verbraucher wird kein ausschließlicher Gerichtsstand am Sitz von Dance Holiday Adventure begründet.
§ 54 Teilunwirksamkeit und Vorrang zwingenden Rechts
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Reisebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Eine geltungserhaltende Reduktion oder unangemessene Benachteiligung des Reisenden ist nicht beabsichtigt.
Zwingende gesetzliche Vorschriften haben stets Vorrang.
Anlage 1 – Community-Regeln
Nach obenVertragsbestandteil der Reisebedingungen
Diese Community-Regeln konkretisieren die §§ 41 bis 46 der Reisebedingungen. Sie sollen eine sichere, respektvolle und offene Tanzreise ermöglichen. Sie gelten für alle von Dance Holiday Adventure organisierten Programmpunkte und gemeinschaftlichen Bereiche, soweit nicht das Hausrecht eines Leistungsträgers weitergehende Vorgaben enthält.
1. Respekt und Gleichwertigkeit
Alle Personen werden respektvoll behandelt. Abwertende, beleidigende, diskriminierende oder einschüchternde Äußerungen und Handlungen sind zu unterlassen.
Unterschiedliche Tanzniveaus, Rollen, Körper, Altersgruppen, Kulturen und persönliche Lebensweisen sind zu respektieren.
2. Zustimmung und persönliche Grenzen
Tanzaufforderungen dürfen jederzeit ohne Begründung abgelehnt oder beendet werden.
Körperkontakt erfolgt nur im Rahmen des jeweiligen Tanzes und der erkennbaren oder ausdrücklich erklärten Zustimmung.
Ein Nein, Rückzug, Unwohlsein oder eine Bitte um Abstand ist sofort zu respektieren.
3. Schutz vor Belästigung und Übergriffen
Sexuelle Kommentare, unerwünschte Berührungen, Nachstellungen, Druck, wiederholtes Ansprechen nach einer Ablehnung und das Ausnutzen erkennbarer Beeinträchtigungen sind unzulässig.
Gewalt, Drohungen, Einschüchterung und strafbares Verhalten führen zu sofortigen Schutzmaßnahmen.
4. Alkohol und Sicherheit
Alkohol ist verantwortungsvoll zu konsumieren. Wer erkennbar nicht mehr sicher teilnehmen kann, kann von Programmpunkten ausgeschlossen werden.
Illegale Drogen und gefährliche Gegenstände sind untersagt.
5. Workshops und Veranstaltungen
Anweisungen der Artists und des Teams sind zu beachten. Wiederholte Störungen, gefährliches Tanzen oder das Missachten von Raum- und Sicherheitsregeln sind zu unterlassen.
Unterrichtsmaterialien und Choreografien dürfen nur im rechtlich zulässigen Umfang aufgezeichnet oder verbreitet werden.
6. Foto und Video
Vor erkennbaren Einzel- oder Nahaufnahmen ist Einverständnis einzuholen. Ein Widerspruch ist ohne Diskussion zu respektieren.
Keine Aufnahmen in privaten, sensiblen oder ausdrücklich aufnahmefreien Bereichen.
7. Meldung und Unterstützung
Vorfälle können dem vor Ort anwesenden Organisationsteam als Vertrauens- und Anlaufstelle gemeldet werden. Zentraler schriftlicher Meldekanal ist beschwerde@dance-holiday-adventure.de.
Meldungen werden ernst genommen, dokumentiert und unter Berücksichtigung der Sicherheit, Vertraulichkeit und Rechte aller Beteiligten geprüft.
8. Maßnahmen
Je nach Schwere reichen Maßnahmen von einem Gespräch bis zum sofortigen Ausschluss.
Schutzmaßnahmen können auch vor Abschluss einer Sachverhaltsprüfung vorläufig angeordnet werden, wenn dies zur Gefahrenabwehr erforderlich ist.
Stand: 3. September 2026 · Dance Holiday Adventure GbR
